Damit Sie immer sicher mit einem Anhänger unterwegs sind...
Der Anhänger wird im Alltag oft eingesetzt. Er kann viele praktische Dinge in Sachen Transport leisten oder in Form eines Wohnwagens unseren Urlaub gestalten. Aber wer darf welchen Anhänger überhaupt fahren und welches Auto darf welchen Anhänger ziehen. Und wie viel darf der Anhänger zuladen? Hier sind einige Tipps für den richtigen und sicheren Einsatz des Hängers.
Ein Anhänger benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Außerdem müssen Wohn- und Gepäckanhänger haftpflichtversichert und versteuert werden. Für Sportanhänger werden keine Steuern fällig und auch eine Versicherung muss für diese nicht abgeschlossen werden. Schäden an Sportanhängern übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, jedoch nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Es lohnt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn der Anhänger nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Für den Transport von Gartenabfällen, Großeinkäufen oder das Arbeitsmaterial für den Handwerker reicht ein einfacher kleiner Einachs-Anhänger, zugelassen für ein Gesamtgewicht von 600 bis 750 Kilogramm. Solche Anhänger haben keine eigene Bremse und werden vom Pkw mitgebremst. Höher werden die Ansprüche an einen Anhänger mit zunehmendem Gewicht des transportierten Materials, aber auch mit weiteren Strecken. Ein gebremster Ein- und Tandemachsanhänger - mit großen Rädern und hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet - kann zwischen 750 und 1500 Kilogramm transportieren. Auf jeden Fall darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 110 Prozent des Leergewichts beim Zugfahrzeug betragen.
Der Anhänger darf grundsätzlich nicht schwerer als der Pkw sein. Bei Geländewagen allerdings darf der Hänger um die Hälfte schwerer sein als das Zugfahrzeug. Die exakt zulässige Anhängerlast ist im Fahrzeugschein vermerkt und diese Angabe hat im Zweifel auch Vorrang vor gesetzlichen Vorgaben. Bei Anhänger ohne Bremse liegt die Gewichtsgrenze bei 750 Kilogramm.
Der Fahrer sollte sich immer im Klaren sein, dass hohe Geschwindigkeiten oder scharfe Lenkmanöver den Anhänger leicht ins Schlingern bringen können. Einige Autobauer bieten Fahrzeuge mit Gespannstabilisierung an. Bei denen wird der aufschaukelnde Anhänger durch gezielten Bremseingriff am Zugfahrzeug über das ESP stabilisiert. Auch der Anhänger kann zur Fahrsicherheit, mit einer Anti-Schlinger-Kupplung oder/und mit dem ATS-System von ALKO, beitragen. Die Antischlingerkupplung verringert auch noch zusätzlich die Nickbewegungen des Gespannes. Wer oft einen Anhänger zieht, sollte diese sinnvolle Investition nicht scheuen.
Die Höchstbreite für einen Anhänger beträgt in Deutschland 2,55 Meter. In einigen europäischen Ländern, wie Lettland oder Tschechien, dürfen Anhänger nur 2,50 Meter breit sein. Ein Gespann, bestehend aus Pkw und Anhänger, darf nach deutschen Bestimmungen die Länge von 18 Meter nicht überschreiten. Mit dieser Länge ist man auch im europäischen Ausland auf der sicheren Seite. Nur in Serbien sind lediglich 15 Meter erlaubt.
Das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger erfordert eine gewisse Übung. Der Anhänger fährt nämlich immer in die Gegenrichtung zum Lenkeinschlag. Dabei entsteht auch die Frage, welcher Führerschein für das ziehen von Anhängern nötig ist.
Wir empfiehlt Neulingen unter den Gespannfahrern ein spezielles Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt, sowie wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.
Der Gesetzgeber hat die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger begrenzt. Das heißt, wenn ein Auto einen 1000-Kilo-Anhänger ziehen darf, muss das lange noch nicht für den Fahrer gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist hier die Obergrenze für den Hänger. Ist er schwerer, darf er zumindest das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Auto und Anhänger zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Ohne Probleme fährt allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken - wenn auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Ladung auf dem Anhänger muss natürlich gut gesichert werden, denn bei plötzlichen Bremsmanövern kann sogar ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Schwere Teile in die Mitte des Anhängers auf der Achse platzieren und festzurren. Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut sollte durch Netze oder Planen gesichert werden. Bei Caravan sollten nur die leichten und sperrigen Teile im Wohnwagen einen Platz bekommen. Die Ladung sollte so tief wie möglich positioniert werden und auf die richtige Stützlast beachten. Grundsätzlich gilt für die Urlaubsreise mit Caravan: …je leichter der Caravan und je schwerer der Zugwagen ist, umso sicherer und bequemer lässt sich das Gespann fahren.
Hinter dem kompliziert klingenden Begriff Stützlast verbirgt sich ein einfaches Prinzip.
Zugfahrzeug und Anhänger müssen im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Anhängevorrichtung einen Knick nach oben oder unten, kann das Gespann leichter ins Schleudern kommen, sich aber auch der Bremsweg verlängern. Bei der Stützlast streitet sich noch die Fachwelt. Die eine Meinung empfiehlt: Der Anhänger muss mit mindestens vier Prozent seines Gewichts auf die Kupplung drücken; aber nicht mit mehr als 25 Kilogramm. Die andere Meinung rät: die maximal zul. Stützlast des Zugfahrzeuges auszunutzen, vorausgesetzt diese ist nicht höher als die der Zugdeichsel. Beim Ankuppeln, die Lichtkabel für die Beleuchtung des Anhängers und bei gebremsten Hängern darf das Abreißseil nicht vergessen werden. Besonders wichtig bei abnehmbaren Anhängerkupplungen, muss das Abreisseil fest mit der Karosserie des Zugfahrzeuges verbunden sein.
Grundsätzlich ist Tempo 80 für Gespanne vorgeschrieben. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das genehmigen lassen. Notwendig ist eine Tempo 100-Plakette, die es aber nur gibt, wenn u. a. die Reifen am Anhänger für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre sind. Bei dieser Regelung werden noch weiter technische Vorrausetzungen von Anhänger, Wohnwagen und Zugfahrzeug verlangt. Weiter Info hierzu unter „Tempo 100“.
Die hier gemachten Angaben und Tipps sind nach bestem Wissen und Gewissen nieder geschrieben worden und haben keinen Anspruch auch Richtigkeit und Vollständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie bei Behörden und Automobil Clubs. Ihr CarWo-Team